






Die EG-Richtlinie 2002/91/EG über
die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" fordert von den
Mitgliedsländern der Europäischen Union ab 2006 Energieausweise,
sowohl für Neubau als auch Altbauten, verbindlich vorzuschreiben.Im
Energieausweis wird die energetische Qualität des Gebäudes beschrieben.
Dies soll eine Vergleichbarkeit zwischen den Immobilien ermöglichen.
Im Oktober 2007 ist die neue EnEV 2007
in Kraft getreten, wonach der Energieausweis für Gebäude Schrittweise
eingeführt wird. Erste Energieausweise sind ab dem 01.07.2008
bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie vorzulegen. Es wird je nach
Größe und Alter der Immobilie die Wahl zwischen einem berechneten
(Bedarfsausweis) und einem am Verbrauch
orientierten Ausweis ( Verbrauchsausweis)
geben. Bis zum 01.10.2008 besteht prinzipiell Wahlfreiheit zwischen beiden
Verfahren, wenn entsprechende Verbrauchsdaten einer Immobilie vorliegen.
Energetisch optimierte Immobilien werden demnach an Attraktivität
gewinnen. Wir erstellen sowohl Verbrauchsausweise sowie Bedarfsausweise.
Ebenso sind wir zum Ausstellen des Energieausweises für den Neubau
nach EnEV berechtigt und stellen Energieausweise für Nichtwohngebäude
nach DIN 18599 aus. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot.
